Unabhängiger Kfz Gutachter

für Geretsried, München und Umland 


Unfallgutachten

Oldtimer, Finanzamt - & Leasingbewertung für

Privat und Geschäftskunden

Kfz -Sachverständigenbüro Klaus Weber

Gutachtenanfragen

Sie benötigen ein Unfallgutachten


Sie hatten einen Unfall und

benötigen ein

Schadengutachten.

Ein Anruf bei  Kfz-Sachverständigenbüro Klaus Weber in Geretsried genügt, ich komme als kompetenter Kfz Gutachter zu Ihrem Fahrzeug und unterstütze Sie bei der gesamten Abwicklung.


Mobil : 01718906038

Schnelle Erreichbarkeit

und verlässliche

Öffnungszeiten sind uns wichtig.


Für Besichtigungen, Gutachten und Beratungen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin, damit wir Ihnen eindrucksvoll fachliche Kompetenz und persönliche Betreuung bieten können.


Sie erreichen uns telefonisch unter 


 
Mobil : 01718906038


Beratungsgespräch vereinbaren

 

 Ihre Vorteile beim  Kfz-Sachverständigenbüro

 Klaus Weber   



Unabhängige Gutachten mit präziser Schadensanalyse, persönliche Beratung und schnelle Bearbeitung

Kompetenz

und Unabhängigkeit seit vielen Jahren


Mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Kompetenz bieten wir unabhängige Unfall - und Leasinggutachten sowie Oldtimerbewertungen. Unsere Arbeit richtet sich an Privatkunden, Kfz-Werkstätten, Leasinggesellschaften und Versicherungen, mit Fokus auf Qualität und Zuverlässigkeit.


Leistungen

Unabhängiger Kfz Gutachter

für Geretsried, München und Umland 

Sparen Sie Zeit

Kompetenter und unabhängiger Partner für Fahrzeuggutachten aller Art. Wir erstellen detaillierte  Schaden und Unfallgutachten.

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag für Kaskoschäden und Bagatellschäden nach einem Unfall. Eine detaillierte Kostenaufstellung der Reparaturen. 

Kostenlose Erstberatung 

Sie haben eine Frage, wir helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.


Professionelle Fahrzeugbewertungen für Haftpflichtschäden

Leasing und Oldtimer.


Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf der Mailbox oder schreiben Sie eine E‑Mail, wir rufen so schnell wie möglich zurück.

Besuchen Sie uns für eine persönliche Beratung

Unser Büro steht Ihnen für persönliche Termine zur Verfügung.

Wir beraten Sie kompetent zu allen Fahrzeuggutachten und Abwicklungen.


Tel.: 08171 238 95 51

Mobil: 0171 8906038

sv-weber@gmx.de


Kontakt

Jetzt unabhängiges Kfz-Gutachten anfragen

Profitieren Sie von unserer unabhängigen und fachkundigen Fahrzeugbewertung. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihr Unfall - oder Oldtimergutachten.

 

Kfz - Gutachten innerhalb von 24h


Gutachten werden wenn möglich, innerhalb von 24h nach der Schadensaufnahme erstellt. Die Gutachten werden gleichzeitig ihnen per E-Mail und dem Rechtsanwalt zugesandt. Zusätzlich wird Ihnen das Gutachten per Post geschickt. 

Leistungen

 Anrufen & Fragen 

Um alle wichtige Fragen zu klären sind wir jederzeit für Sie da, telefonisch oder vor Ort. 
Nach Vereinbarung Außerhalb der regulären Zeiten sind wir für dringende Fälle für Sie erreichbar.


Tel : +49(0) 8171 238 95 51

Mobil:  +49(0) 171 890 60 38

Kontakt

Unsere Öffnungszeiten

Montag
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 Ihr Recht nach § 249 BGB


Unabhängigen Kfz Sachverständigen beauftragen bei Haftpflichtschäden
                       

Ihr Recht nach §249 BGB bitte beachten.

Ihr Recht

Wertermittlung

Terminvereinbarung Kfz Sachverständiger für Geretsried und Umland


Sie hatten einen Unfall und keine Schuld. Sie sollten ein unabhängiges Gutachten sich erstellen lassen bevor man die gegnerische Versicherung informiert.
- Unfallgutachten/Schadengutachten
- Wertermittlung
- Wertminderung
- Nutzungsausfall

Rechtsanwalt

Ihr Recht im Fall eines Haftpflichtschadens


Das Sie alle Ansprüche und Kosten vom Versicherer der gegen Seite erhalten, lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht

beraten. Die Kosten die bei dem Rechtsanwalt entstehen, sind von der gegnerischen Versicherung erstattungspflichtig.

 Fiktive Regulierung am verunfallten Fahrzeug

Abrechnung bei der Versicherung ohne Reparatur 

Es besteht die Möglichkeit der fiktiven Regulierung, dass heißt die Reparaturkosten der Versicherung kassieren ohne Fahrzeugreparatur. Das Fahrzeug so weiter fahren oder verkaufen.

Nur bei der fiktiven Regulierung besteht die Gefahr wenn ihnen ein zweiter Unfall passiert und der vorhergehende Unfall nicht behoben ist wird der erste Unfall vom Wert des Fahrzeuges abgezogen. Dann kann passieren bei älteren Fahrzeugen das der zweite Unfall den Wert des Fahrzeuges übersteigt und wir einen Totalschaden haben und Sie nur den Restwert vom ersten Unfall des Fahrzeuges bekommen.

FAQS

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

  • Wann brauche ich eine Kfz- Gutachten ?

    Bei einem unverschuldeten Unfallschaden (auch bei Teilschuld), haben Sie als Geschädigter das Recht einen unabhänigen Gutachter Ihrer persönlichen Wahl und Vertrauens, mit der Erstellung eines entsprechenden Haftpflicht-Gutachtens zu beauftragen.

  • Darf ich selber einen Kfz- Gutachter aussuchen ?

    Ja, dies ist ein Recht das Sie nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben.

    Keinen Fall einen Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung aufzwingen zu lassen.


  • Wer bezahlt den Kfz-Gutachter ?

    Die Kosten des Gutachters zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers sowie die Kosten des Rechtsanwaltes.

  • Was ist der unterschied zwischen einem Kfz- Gutachten und einem Kostenvoranschlag?

    Der Kostenvoranschlag ist eine einfache Schätzung des Unfalles von der Werkstatt.

    Das KFZ Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen ist detaillierter und Rechtlich anerkannt. 


  • Warum soll ich ein Unabhängiges Kfz Gutachter aussuchen ?

    Bei einem unverschuldeten Unfall benötige ich immer einen unabhängigen KFZ Gutachter, dass die Schadenhöhe im vollem Umfang gewährleistet  ist.

    Versicherungseigene Gutachter werden meist angewiesen die Schadenhöhe niedrig zu halten.



  • Was kostet ein Kfz-Gutachten ?

    Die Kosten für  ein Kfz- Unfallgutachten werden aus der Schadenhöhe Netto errechnet.  Die Kosten können je nach Fahrzeugtyp variieren.

  • Ihr Recht im Fall eines Haftpflichtschadens ?

    Das Sie alle Ansprüche und Kosten vom Versicherer der gegen Seite erhalten, lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht

    beraten. Die Kosten die bei dem Rechtsanwalt entstehen sind von der gegnerischen Versicherung erstattungspflichtig.

 Warum Kunden auf uns setzen

"Top Arbeit, Sofort verfügbar und viel Zeit genommen bei der Ganzen Abwicklung"


Benjamin Schaberl

"Super zufrieden immer wieder gerne.
Sehr schnelle Hilfe und zuverlässig"


Max Roidl

"Sehr zufrieden immer wieder gerne. Schnelle Hilfe und zuverlässig“ 

 Tamas Marius

"Ich kann nur positiv über Hr. Weber berichten.
Zuverlässig, kompetent, freundlich und super erreichbar"

 Alex W.

seit 2007


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ALS KFZ GUTACHTER

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